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e LT pSychol #**[Klassifikation] und [Diagnostik]**


**Psychische [Probleme]**

Bevor Herr U. das Haus verlassen kann, kontrolliert er zwei bis drei Stunden lang immer wieder, ob alle elektrischen Geräte in seiner Wohnung ausgeschaltet
sind. Weil er deswegen immer zur spät zur Arbeit kam, wurde ihm vor drei Wochen gekündigt...
Herr S. fühlt sich seit Wochen scheinbar grundlos niedergeschlagen und erschöpft. Er
quält sich den ganzen Tag mit Selbstvorwürfen kann sich auf nichts anderes konzentrieren. Er kann seinen Beruf als Kraftfahrer zur Zeit nicht ausüben....
Frau B. ist eine 33jährige zur Zeit arbeitslose Bankkauffrau. Sie hat sehr starke Angst davor, in der U-Bahn einen Herzanfall zu bekommen....

##1. Klinisch-psychologische Diagnose

###**Feststellen einer Krankheit/Störung**

- Wird in unserer Gesellschaft an Fachleute (Ärzte, Psychologen) delegiert
- Zur Objektivierung wird der Prozess mehr oder weniger operationalisiert (d.h. Diagnosen werden definiert)
- Krank ist, auf wen die [Diagnosekriterien] des akzeptierten [Klassifikationssystems] zutreffen !
- Gesellschaft bezahlt eine Behandlung nur dann, wenn eine [diagnostizierte Krankheit] vorliegt !

###Psychotherapie-Richtlinien des Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, in der Fassung vom 11. Dezember 1998, in Kraft getreten am 1. Januar 1999

####Allgemeines

1. Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinien erbracht werden, soweit und solange eine [seelische Krankheit] vorliegt. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der [Rehabilitationsmaßnahmen] notwendig werden.
2. Psychotherapie ist keine Leistung der [gesetzlichen Krankenversicherung] und gehört nicht zur [vertragsärztlichen Versorgung], wenn sie nicht der [Heilung] oder [Besserung] einer Krankheit bzw. der medizinischen [Rehabilitation] dient. Dies gilt ebenso für Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder zur [Berufsförderung] bestimmt sind, für Erziehungsberatung, Sexualberatung,...


##2. Klassifikation psychischer Störungen

*Warum und wie werden auffällige psychische [Merkmale] ([Symptome]) in bestimmte [Störungsklassen] (=[Krankheiten]) kategorisiert ?*

###Klassifikationssysteme
####Warum ?
vor 14 Jahren
0 Fehler
e LT pSychol #**[Klassifikation] und [Diagnostik]**


**Psychische [Probleme]**

Bevor Herr U. das Haus verlassen kann, kontrolliert er zwei bis drei Stunden lang immer wieder, ob alle elektrischen Geräte in seiner Wohnung ausgeschaltet
sind. Weil er deswegen immer zur spät zur Arbeit kam, wurde ihm vor drei Wochen gekündigt...
Herr S. fühlt sich seit Wochen scheinbar grundlos niedergeschlagen und erschöpft. Er
quält sich den ganzen Tag mit Selbstvorwürfen kann sich auf nichts anderes konzentrieren. Er kann seinen Beruf als Kraftfahrer zur Zeit nicht ausüben....
Frau B. ist eine 33jährige zur Zeit arbeitslose Bankkauffrau. Sie hat sehr starke Angst davor, in der U-Bahn einen Herzanfall zu bekommen....

##1. Klinisch-psychologische Diagnose

###**Feststellen einer Krankheit/Störung**

- Wird in unserer Gesellschaft an Fachleute (Ärzte, Psychologen) delegiert
- Zur Objektivierung wird der Prozess mehr oder weniger operationalisiert (d.h. Diagnosen werden definiert)
- Krank ist, auf wen die [Diagnosekriterien] des akzeptierten [Klassifikationssystems] zutreffen !
- Gesellschaft bezahlt eine Behandlung nur dann, wenn eine [diagnostizierte Krankheit] vorliegt !

###Psychotherapie-Richtlinien des Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, in der Fassung vom 11. Dezember 1998, in Kraft getreten am 1. Januar 1999

####Allgemeines

1. Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinien erbracht werden, soweit und solange eine [seelische Krankheit] vorliegt. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der [Rehabilitationsmaßnahmen] notwendig werden.
2. Psychotherapie ist keine Leistung der [gesetzlichen Krankenversicherung] und gehört nicht zur [vertragsärztlichen Versorgung], wenn sie nicht der [Heilung] oder [Besserung] einer Krankheit bzw. der medizinischen [Rehabilitation] dient. Dies gilt ebenso für Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder zur [Berufsförderung] bestimmt sind, für Erziehungsberatung, Sexualberatung,...


##2. Klassifikation psychischer Störungen

*Warum und wie werden auffällige psychische [Merkmale] ([Symptome]) in bestimmte [Störungsklassen] (=[Krankheiten]) kategorisiert ?*

###Klassifikationssysteme
####Warum ?
vor 14 Jahren
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**Psychische [Probleme]**

Bevor Herr U. das Haus verlassen kann, kontrolliert er zwei bis drei Stunden lang immer wieder, ob alle elektrischen Geräte in seiner Wohnung ausgeschaltet
sind. Weil er deswegen immer zur spät zur Arbeit kam, wurde ihm vor drei Wochen gekündigt...
Herr S. fühlt sich seit Wochen scheinbar grundlos niedergeschlagen und erschöpft. Er
quält sich den ganzen Tag mit Selbstvorwürfen kann sich auf nichts anderes konzentrieren. Er kann seinen Beruf als Kraftfahrer zur Zeit nicht ausüben....
Frau B. ist eine 33jährige zur Zeit arbeitslose Bankkauffrau. Sie hat sehr starke Angst davor, in der U-Bahn einen Herzanfall zu bekommen....

##1. Klinisch-psychologische Diagnose

###**Feststellen einer Krankheit/Störung**

- Wird in unserer Gesellschaft an Fachleute (Ärzte, Psychologen) delegiert
- Zur Objektivierung wird der Prozess mehr oder weniger operationalisiert (d.h. Diagnosen werden definiert)
- Krank ist, auf wen die [Diagnosekriterien] des akzeptierten [Klassifikationssystems] zutreffen !
- Gesellschaft bezahlt eine Behandlung nur dann, wenn eine [diagnostizierte Krankheit] vorliegt !

###Psychotherapie-Richtlinien des Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, in der Fassung vom 11. Dezember 1998, in Kraft getreten am 1. Januar 1999

####Allgemeines

1. Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinien erbracht werden, soweit und solange eine [seelische Krankheit] vorliegt. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der [Rehabilitationsmaßnahmen] notwendig werden.
2. Psychotherapie ist keine Leistung der [gesetzlichen Krankenversicherung] und gehört nicht zur [vertragsärztlichen Versorgung], wenn sie nicht der [Heilung] oder [Besserung] einer Krankheit bzw. der medizinischen [Rehabilitation] dient. Dies gilt ebenso für Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder zur [Berufsförderung] bestimmt sind, für Erziehungsberatung, Sexualberatung,...


##2. Klassifikation psychischer Störungen

*Warum und wie werden auffällige psychische [Merkmale] ([Symptome]) in bestimmte [Störungsklassen] (=[Krankheiten]) kategorisiert ?*

###Klassifikationssysteme
####Warum ?
vor 14 Jahren
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##1. Klinisch-psychologische Diagnose

###**Feststellen einer Krankheit/Störung**

- Wird in unserer Gesellschaft an Fachleute (Ärzte, Psychologen) delegiert
- Zur Objektivierung wird der Prozess mehr oder weniger operationalisiert (d.h. Diagnosen werden definiert)
- Krank ist, auf wen die [Diagnosekriterien] des akzeptierten [Klassifikationssystems] zutreffen !
- Gesellschaft bezahlt eine Behandlung nur dann, wenn eine [diagnostizierte Krankheit] vorliegt !

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####Allgemeines

1. Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinien erbracht werden, soweit und solange eine [seelische Krankheit] vorliegt. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der [Rehabilitationsmaßnahmen] notwendig werden.
2. Psychotherapie ist keine Leistung der [gesetzlichen Krankenversicherung] und gehört nicht zur [vertragsärztlichen Versorgung], wenn sie nicht der [Heilung] oder [Besserung] einer Krankheit bzw. der medizinischen [Rehabilitation] dient. Dies gilt ebenso für Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder zur [Berufsförderung] bestimmt sind, für Erziehungsberatung, Sexualberatung,...


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##1. Klinisch-psychologische Diagnose

###**Feststellen einer Krankheit/Störung**

- Wird in unserer Gesellschaft an Fachleute (Ärzte, Psychologen) delegiert
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- Krank ist, auf wen die [Diagnosekriterien] des akzeptierten [Klassifikationssystems] zutreffen !
- Gesellschaft bezahlt eine Behandlung nur dann, wenn eine [diagnostizierte Krankheit] vorliegt !

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####Allgemeines

1. Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinien erbracht werden, soweit und solange eine [seelische Krankheit] vorliegt. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der [Rehabilitationsmaßnahmen] notwendig werden.
2. Psychotherapie ist keine Leistung der [gesetzlichen Krankenversicherung] und gehört nicht zur [vertragsärztlichen Versorgung], wenn sie nicht der [Heilung] oder [Besserung] einer Krankheit bzw. der medizinischen [Rehabilitation] dient. Dies gilt ebenso für Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder zur [Berufsförderung] bestimmt sind, für Erziehungsberatung, Sexualberatung,...


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Herr S. fühlt sich seit Wochen scheinbar grundlos niedergeschlagen und erschöpft. Er
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Frau B. ist eine 33jährige zur Zeit arbeitslose Bankkauffrau. Sie hat sehr starke Angst davor, in der U-Bahn einen Herzanfall zu bekommen....

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- Wird in unserer Gesellschaft an Fachleute (Ärzte, Psychologen) delegiert
- Zur Objektivierung wird der Prozess mehr oder weniger operationalisiert (d.h. Diagnosen werden definiert)
- Krank ist, auf wen die [Diagnosekriterien] des akzeptierten [Klassifikationssystems] zutreffen !
- Gesellschaft bezahlt eine Behandlung nur dann, wenn eine [diagnostizierte Krankheit] vorliegt !

###Psychotherapie-Richtlinien des Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, in der Fassung vom 11. Dezember 1998, in Kraft getreten am 1. Januar 1999

####Allgemeines

1. Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinien erbracht werden, soweit und solange eine [seelische Krankheit] vorliegt. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der [Rehabilitationsmaßnahmen] notwendig werden.
2. Psychotherapie ist keine Leistung der [gesetzlichen Krankenversicherung] und gehört nicht zur [vertragsärztlichen Versorgung], wenn sie nicht der [Heilung] oder [Besserung] einer Krankheit bzw. der medizinischen [Rehabilitation] dient. Dies gilt ebenso für Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder zur [Berufsförderung] bestimmt sind, für Erziehungsberatung, Sexualberatung,...


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####Allgemeines

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##1. Klinisch-psychologische Diagnose

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###Psychotherapie-Richtlinien des Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, in der Fassung vom 11. Dezember 1998, in Kraft getreten am 1. Januar 1999

####Allgemeines

1. Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinien erbracht werden, soweit und solange eine [seelische Krankheit] vorliegt. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der [Rehabilitationsmaßnahmen] notwendig werden.
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Herr S. fühlt sich seit Wochen scheinbar grundlos niedergeschlagen und erschöpft. Er
quält sich den ganzen Tag mit Selbstvorwürfen kann sich auf nichts anderes konzentrieren. Er kann seinen Beruf als Kraftfahrer zur Zeit nicht ausüben....
Frau B. ist eine 33jährige zur Zeit arbeitslose Bankkauffrau. Sie hat sehr starke Angst davor, in der U-Bahn einen Herzanfall zu bekommen....

##1. Klinisch-psychologische Diagnose

###**Feststellen einer Krankheit/Störung**

- Wird in unserer Gesellschaft an Fachleute (Ärzte, Psychologen) delegiert
- Zur Objektivierung wird der Prozess mehr oder weniger operationalisiert (d.h. Diagnosen werden definiert)
- Krank ist, auf wen die [Diagnosekriterien] des akzeptierten [Klassifikationssystems] zutreffen !
- Gesellschaft bezahlt eine Behandlung nur dann, wenn eine [diagnostizierte Krankheit] vorliegt !

###Psychotherapie-Richtlinien des Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, in der Fassung vom 11. Dezember 1998, in Kraft getreten am 1. Januar 1999

####Allgemeines

1. Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinien erbracht werden, soweit und solange eine [seelische Krankheit] vorliegt. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der [Rehabilitationsmaßnahmen] notwendig werden.
2. Psychotherapie ist keine Leistung der [gesetzlichen Krankenversicherung] und gehört nicht zur [vertragsärztlichen Versorgung], wenn sie nicht der [Heilung] oder [Besserung] einer Krankheit bzw. der medizinischen [Rehabilitation] dient. Dies gilt ebenso für Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder zur [Berufsförderung] bestimmt sind, für Erziehungsberatung, Sexualberatung,...


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####Allgemeines

1. Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinien erbracht werden, soweit und solange eine [seelische Krankheit] vorliegt. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der [Rehabilitationsmaßnahmen] notwendig werden.
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Bevor Herr U. das Haus verlassen kann, kontrolliert er zwei bis drei Stunden lang immer wieder, ob alle elektrischen Geräte in seiner Wohnung ausgeschaltet
sind. Weil er deswegen immer zur spät zur Arbeit kam, wurde ihm vor drei Wochen gekündigt...
Herr S. fühlt sich seit Wochen scheinbar grundlos niedergeschlagen und erschöpft. Er
quält sich den ganzen Tag mit Selbstvorwürfen kann sich auf nichts anderes konzentrieren. Er kann seinen Beruf als Kraftfahrer zur Zeit nicht ausüben....
Frau B. ist eine 33jährige zur Zeit arbeitslose Bankkauffrau. Sie hat sehr starke Angst davor, in der U-Bahn einen Herzanfall zu bekommen....

##1. Klinisch-psychologische Diagnose

###**Feststellen einer Krankheit/Störung**

- Wird in unserer Gesellschaft an Fachleute (Ärzte, Psychologen) delegiert
- Zur Objektivierung wird der Prozess mehr oder weniger operationalisiert (d.h. Diagnosen werden definiert)
- Krank ist, auf wen die [Diagnosekriterien] des akzeptierten [Klassifikationssystems] zutreffen !
- Gesellschaft bezahlt eine Behandlung nur dann, wenn eine [diagnostizierte Krankheit] vorliegt !

###Psychotherapie-Richtlinien des Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, in der Fassung vom 11. Dezember 1998, in Kraft getreten am 1. Januar 1999

####Allgemeines

1. Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinien erbracht werden, soweit und solange eine [seelische Krankheit] vorliegt. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der [Rehabilitationsmaßnahmen] notwendig werden.
2. Psychotherapie ist keine Leistung der [gesetzlichen Krankenversicherung] und gehört nicht zur [vertragsärztlichen Versorgung], wenn sie nicht der [Heilung] oder [Besserung] einer Krankheit bzw. der medizinischen [Rehabilitation] dient. Dies gilt ebenso für Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder zur [Berufsförderung] bestimmt sind, für Erziehungsberatung, Sexualberatung,...


##2. Klassifikation psychischer Störungen

*Warum und wie werden auffällige psychische [Merkmale] ([Symptome]) in bestimmte [Störungsklassen] (=[Krankheiten]) kategorisiert ?*

###Klassifikationssysteme
####Warum ?
vor 14 Jahren
0 Fehler
e LT pSychol #**[Klassifikation] und [Diagnostik]**


**Psychische [Probleme]**

Bevor Herr U. das Haus verlassen kann, kontrolliert er zwei bis drei Stunden lang immer wieder, ob alle elektrischen Geräte in seiner Wohnung ausgeschaltet
sind. Weil er deswegen immer zur spät zur Arbeit kam, wurde ihm vor drei Wochen gekündigt...
Herr S. fühlt sich seit Wochen scheinbar grundlos niedergeschlagen und erschöpft. Er
quält sich den ganzen Tag mit Selbstvorwürfen kann sich auf nichts anderes konzentrieren. Er kann seinen Beruf als Kraftfahrer zur Zeit nicht ausüben....
Frau B. ist eine 33jährige zur Zeit arbeitslose Bankkauffrau. Sie hat sehr starke Angst davor, in der U-Bahn einen Herzanfall zu bekommen....

##1. Klinisch-psychologische Diagnose

###**Feststellen einer Krankheit/Störung**

- Wird in unserer Gesellschaft an Fachleute (Ärzte, Psychologen) delegiert
- Zur Objektivierung wird der Prozess mehr oder weniger operationalisiert (d.h. Diagnosen werden definiert)
- Krank ist, auf wen die [Diagnosekriterien] des akzeptierten [Klassifikationssystems] zutreffen !
- Gesellschaft bezahlt eine Behandlung nur dann, wenn eine [diagnostizierte Krankheit] vorliegt !

###Psychotherapie-Richtlinien des Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, in der Fassung vom 11. Dezember 1998, in Kraft getreten am 1. Januar 1999

####Allgemeines

1. Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinien erbracht werden, soweit und solange eine [seelische Krankheit] vorliegt. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der [Rehabilitationsmaßnahmen] notwendig werden.
2. Psychotherapie ist keine Leistung der [gesetzlichen Krankenversicherung] und gehört nicht zur [vertragsärztlichen Versorgung], wenn sie nicht der [Heilung] oder [Besserung] einer Krankheit bzw. der medizinischen [Rehabilitation] dient. Dies gilt ebenso für Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder zur [Berufsförderung] bestimmt sind, für Erziehungsberatung, Sexualberatung,...


##2. Klassifikation psychischer Störungen

*Warum und wie werden auffällige psychische [Merkmale] ([Symptome]) in bestimmte [Störungsklassen] (=[Krankheiten]) kategorisiert ?*

###Klassifikationssysteme
####Warum ?
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**Psychische [Probleme]**

Bevor Herr U. das Haus verlassen kann, kontrolliert er zwei bis drei Stunden lang immer wieder, ob alle elektrischen Geräte in seiner Wohnung ausgeschaltet
sind. Weil er deswegen immer zur spät zur Arbeit kam, wurde ihm vor drei Wochen gekündigt...
Herr S. fühlt sich seit Wochen scheinbar grundlos niedergeschlagen und erschöpft. Er
quält sich den ganzen Tag mit Selbstvorwürfen kann sich auf nichts anderes konzentrieren. Er kann seinen Beruf als Kraftfahrer zur Zeit nicht ausüben....
Frau B. ist eine 33jährige zur Zeit arbeitslose Bankkauffrau. Sie hat sehr starke Angst davor, in der U-Bahn einen Herzanfall zu bekommen....

##1. Klinisch-psychologische Diagnose

###**Feststellen einer Krankheit/Störung**

- Wird in unserer Gesellschaft an Fachleute (Ärzte, Psychologen) delegiert
- Zur Objektivierung wird der Prozess mehr oder weniger operationalisiert (d.h. Diagnosen werden definiert)
- Krank ist, auf wen die [Diagnosekriterien] des akzeptierten [Klassifikationssystems] zutreffen !
- Gesellschaft bezahlt eine Behandlung nur dann, wenn eine [diagnostizierte Krankheit] vorliegt !

###Psychotherapie-Richtlinien des Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, in der Fassung vom 11. Dezember 1998, in Kraft getreten am 1. Januar 1999

####Allgemeines

1. Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinien erbracht werden, soweit und solange eine [seelische Krankheit] vorliegt. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der [Rehabilitationsmaßnahmen] notwendig werden.
2. Psychotherapie ist keine Leistung der [gesetzlichen Krankenversicherung] und gehört nicht zur [vertragsärztlichen Versorgung], wenn sie nicht der [Heilung] oder [Besserung] einer Krankheit bzw. der medizinischen [Rehabilitation] dient. Dies gilt ebenso für Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder zur [Berufsförderung] bestimmt sind, für Erziehungsberatung, Sexualberatung,...


##2. Klassifikation psychischer Störungen

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###Klassifikationssysteme
####Warum ?
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sind. Weil er deswegen immer zur spät zur Arbeit kam, wurde ihm vor drei Wochen gekündigt...
Herr S. fühlt sich seit Wochen scheinbar grundlos niedergeschlagen und erschöpft. Er
quält sich den ganzen Tag mit Selbstvorwürfen kann sich auf nichts anderes konzentrieren. Er kann seinen Beruf als Kraftfahrer zur Zeit nicht ausüben....
Frau B. ist eine 33jährige zur Zeit arbeitslose Bankkauffrau. Sie hat sehr starke Angst davor, in der U-Bahn einen Herzanfall zu bekommen....

##1. Klinisch-psychologische Diagnose

###**Feststellen einer Krankheit/Störung**

- Wird in unserer Gesellschaft an Fachleute (Ärzte, Psychologen) delegiert
- Zur Objektivierung wird der Prozess mehr oder weniger operationalisiert (d.h. Diagnosen werden definiert)
- Krank ist, auf wen die [Diagnosekriterien] des akzeptierten [Klassifikationssystems] zutreffen !
- Gesellschaft bezahlt eine Behandlung nur dann, wenn eine [diagnostizierte Krankheit] vorliegt !

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####Allgemeines

1. Psychotherapie kann im Rahmen dieser Richtlinien erbracht werden, soweit und solange eine [seelische Krankheit] vorliegt. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der [Rehabilitationsmaßnahmen] notwendig werden.
2. Psychotherapie ist keine Leistung der [gesetzlichen Krankenversicherung] und gehört nicht zur [vertragsärztlichen Versorgung], wenn sie nicht der [Heilung] oder [Besserung] einer Krankheit bzw. der medizinischen [Rehabilitation] dient. Dies gilt ebenso für Maßnahmen, die ausschließlich zur beruflichen Anpassung oder zur [Berufsförderung] bestimmt sind, für Erziehungsberatung, Sexualberatung,...


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